Hinweisgebermeldestelle

https://diakonie-wuerttemberg.integrityline.app


Bitte beachten Sie die folgende EU-Whistleblower-Richtlinie:

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) wurde vom europäischen Gesetzgeber im Jahr 2019 erlassen.

Deutschland hat diese Richtlinie im nationalen Recht mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Hinweisgeberschutzgesetz), im Jahr 2023 umgesetzt.

Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Es verbietet jegliche Maßnahme gegenüber hinweisgebenden Personen, die Beschäftigte im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind. Das Gesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Das Diakonische Werk Württemberg bietet als Angebot des Verbandes für Träger und Stationen mit bis zu 249 Beschäftigten eine „Interne Meldestelle“ an. Das Diakonische Werk Württemberg kooperiert dabei eng mit dem Diakonischen Werk Baden.

Um den Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz nachzukommen, hat sich die Astor-Stiftung Walldorf dem Angebot des Diakonischen Werks Württemberg angeschlossen.

Die „Interne Meldestelle“ wird somit vom Diakonischen Werk Württemberg als Dienstleistung für die Astor-Stiftung Walldorf betrieben und sichert Ihnen die volle Vertraulichkeit Ihrer Meldungen zu.

Sie können Meldungen unter Wahrung der Vertraulichkeit an die „Interne Meldestelle“ im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes über verschiedene Meldekanäle abgeben.

Der Hauptmeldekanal ist das webbasierte Meldeportal „Diakonie-Württemberg-Integrityline“, den Sie unter dem folgenden Link jederzeit erreichen können: https://diakonie-wuerttemberg.integrityline.app

Darüber hinaus können Sie zu den üblichen Arbeitszeiten Meldungen abgeben:

  • Per E-Mail an hinweisgeberschutz@diakonie-wuerttemberg.de
  • Telefonisch unter der Nummer 0171 5406235
  • Per Post an Diakonisches Werk Württemberg e.V., Hinweisgeberschutz, Postfach 10 11 51, 70010 Stuttgart

Sie können das Meldesystem nutzen, um Verstöße, die im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Wettbewerbsrecht, Betrug, Finanzkriminalität, Lebensmittelsicherheit, Belästigung oder Diskriminierung, dem Schutz personenbezogener Daten, Rechten und Schutz von Personen, schweren Umweltschäden oder Interessenskonflikten stehen, zu melden. Nicht zuständig ist die „Interne Meldestelle“ für Beschwerden. Diese melden Sie bitte an das Beschwerdemanagement.

Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung von der Fallbearbeitung des Diakonischen Werks Württemberg.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Meldung abgeben dürfen, die eine andere Person fälschlicherweise beschuldigt. Gegebenenfalls müssen Sie einen Nachweis für Ihre Meldung erbringen.

Daneben besteht die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen (Bundesamt der Justiz, BaFin u.a.) abzugeben. Die E-Mail-Adressen finden Sie im Meldeportal. Wir empfehlen Ihnen, zunächst die interne Meldestelle zu nutzen. Möchten Sie dies nicht, sondern melden unmittelbar an externe Meldestellen, steht Ihnen aber der gleiche Schutz zu.