Rundum bestens versorgt

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Für diesen Bedarf kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • Der Gesundheitszustand hat sich verschlechtert und Pflegebedürftigkeit tritt ein.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt wird Nachsorge benötigt.
  • Eine pflegebedürftige Person kann zeitweise nicht gepflegt und betreut werden.

In der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege stehen alle Leistungen des Pflegezentrums zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege und die vollstationäre Versorgung unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die Unterbringung in der Kurzzeitpflege auf einen von der Pflegekasse bezuschussten Zeitraum von maximal 28 Tagen befristet ist. Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf maximal 28 Tage Kurzzeitpflege und gegebenenfalls im gleichen Kalenderjahr Anspruch bis zu 28 Tagen Verhinderungspflege.

In einem persönlichen Gespräch kann eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege vereinbart werden unter der Telefonnummer 06227 - 35 5000.

 


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